Vorauszahlungsbürgschaft leicht gemacht
Was das ist, wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bietet

Durch eine Vorauszahlungsbürgschaft steigern Auftragnehmer Ihre Liquidität und entlasten zugleich die Kreditlinie bei der jeweiligen Hausbank. Daraus ergibt sich ein wesentlich größerer Finanzierungsspielraum. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Baubranche und dem Maschinen- bzw. Anlagenbau sind Vorauszahlungsbürgschaften sinnvoll.

Vorauszahlungsbürgschaft: Was ist das?

Bei größeren Aufträgen ist es üblich, dass der Auftraggeber in finanzielle Vorleistung geht. Er trägt allerdings immer auch das Risiko, dass der Auftrag nicht oder nur unvollständig erfüllt wird. In der Regel verlangt er deshalb vom Auftragnehmer eine Sicherheit für seine Vorauszahlung.

Diese Sicherheit erhält der Auftraggeber in Form einer Vorauszahlungsbürgschaft (auch: Anzahlungsbürgschaft). Es handelt sich hierbei um eine Versicherung (genauer: Kautionsversicherung), die der Auftragnehmer speziell für den jeweiligen Auftrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt. Sollte es zu Komplikationen kommen und der Auftragnehmer nicht in der Lage sein, die Vorauszahlung zurückzuerstatten, springt für ihn das Versicherungsunternehmen ein. Man spricht in diesem Fall von einer „Versicherung für fremde Rechnungen“.

So funktioniert eine Vorauszahlungsbürgschaft

Aus der Konstellation Auftraggeber – Auftragnehmer – Versicherungsunternehmen ergibt sich ein klassisches Drei-Parteien-Verhältnis. Der Auftraggeber stellt dabei den Gläubiger und der Auftragnehmer den Schuldner dar, während das Versicherungsunternehmen als Bürge fungiert. Zueinander stehen alle drei Parteien in einer ganz bestimmten vertraglichen bzw. rechtlichen Beziehung:

Das Drei-Parteien-Verhältnis einer Vorauszahlungsbürgschaft

Gläubiger-Schuldner-Beziehung

Zwischen dem Gläubiger und Schuldner besteht das sogenannte Hauptschuldverhältnis. Grundlage dieses Verhältnisses ist die vertragliche Regelung des zu erfüllenden Auftrages. Zwei Vertragsarten mit jeweils unterschiedlichen Vertragsgegenständen gibt es:

  1. Lieferungsvertrag (z. B. Herstellung und Lieferung spezieller Werkzeuge)
  2. Leistungsvertrag (z. B. Ausbau eines Bürogebäudes)

Schuldner-Bürge-Beziehung

Die Beziehung zwischen Schuldner und Bürge ist eine reine Vertragspartnerschaft in dem Sinne, dass jede Vorauszahlungsbürgschaft ein abgeschlossener Versicherungsvertrag ist. Das hierfür offizielle Dokument ist der Versicherungsschein.

Bürge-Gläubiger-Beziehung

Mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde an den Gläubiger gehen dieser und der Bürge eine eigenständige Rechtsbeziehung ein. Sie folgt – mit Einschränkungen – den Regeln des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG).

Warum eine Bürgschaftsversicherung besser ist als eine Bankbürgschaft

Seit mehr als 20 Jahren setzen wir bei der Vermittlung von Vorauszahlungsbürgschaften auf Versicherungen statt Banken als Partner. Das hat gute Gründe: