Vorauszahlungsbürgschaft leicht gemacht
Was das ist, wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bietet
Durch eine Vorauszahlungsbürgschaft steigern Auftragnehmer Ihre Liquidität und entlasten zugleich die Kreditlinie bei der jeweiligen Hausbank. Daraus ergibt sich ein wesentlich größerer Finanzierungsspielraum. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Baubranche und dem Maschinen- bzw. Anlagenbau sind Vorauszahlungsbürgschaften sinnvoll.
Vorauszahlungsbürgschaft: Was ist das?
Bei größeren Aufträgen ist es üblich, dass der Auftraggeber in finanzielle Vorleistung geht. Er trägt allerdings immer auch das Risiko, dass der Auftrag nicht oder nur unvollständig erfüllt wird. In der Regel verlangt er deshalb vom Auftragnehmer eine Sicherheit für seine Vorauszahlung.
Diese Sicherheit erhält der Auftraggeber in Form einer Vorauszahlungsbürgschaft (auch: Anzahlungsbürgschaft). Es handelt sich hierbei um eine Versicherung (genauer: Kautionsversicherung), die der Auftragnehmer speziell für den jeweiligen Auftrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt. Sollte es zu Komplikationen kommen und der Auftragnehmer nicht in der Lage sein, die Vorauszahlung zurückzuerstatten, springt für ihn das Versicherungsunternehmen ein. Man spricht in diesem Fall von einer „Versicherung für fremde Rechnungen“.
So funktioniert eine Vorauszahlungsbürgschaft
Aus der Konstellation Auftraggeber – Auftragnehmer – Versicherungsunternehmen ergibt sich ein klassisches Drei-Parteien-Verhältnis. Der Auftraggeber stellt dabei den Gläubiger und der Auftragnehmer den Schuldner dar, während das Versicherungsunternehmen als Bürge fungiert. Zueinander stehen alle drei Parteien in einer ganz bestimmten vertraglichen bzw. rechtlichen Beziehung:
Gläubiger-Schuldner-Beziehung
Zwischen dem Gläubiger und Schuldner besteht das sogenannte Hauptschuldverhältnis. Grundlage dieses Verhältnisses ist die vertragliche Regelung des zu erfüllenden Auftrages. Zwei Vertragsarten mit jeweils unterschiedlichen Vertragsgegenständen gibt es:
- Lieferungsvertrag (z. B. Herstellung und Lieferung spezieller Werkzeuge)
- Leistungsvertrag (z. B. Ausbau eines Bürogebäudes)
Schuldner-Bürge-Beziehung
Die Beziehung zwischen Schuldner und Bürge ist eine reine Vertragspartnerschaft in dem Sinne, dass jede Vorauszahlungsbürgschaft ein abgeschlossener Versicherungsvertrag ist. Das hierfür offizielle Dokument ist der Versicherungsschein.
Bürge-Gläubiger-Beziehung
Mit der Übergabe der Bürgschaftsurkunde an den Gläubiger gehen dieser und der Bürge eine eigenständige Rechtsbeziehung ein. Sie folgt – mit Einschränkungen – den Regeln des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG).
Warum eine Bürgschaftsversicherung besser ist als eine Bankbürgschaft
Seit mehr als 20 Jahren setzen wir bei der Vermittlung von Vorauszahlungsbürgschaften auf Versicherungen statt Banken als Partner. Das hat gute Gründe:
- Wenn Ihr Unternehmen eine sehr gute Bonität aufweist oder die Bürgschaftssumme unter € 100.000 liegt, müssen Sie in der Regel nur geringe Sicherheiten hinterlegen. Diese liegen üblicherweise bei 20 % der Bürgschaftssumme und fallen damit deutlich geringer aus als bei Bankbürgschaften. Je nach Situation können die Sicherheiten aber sogar auch komplett entfallen.
- Umfangreiche Risikoprüfungen entfallen, wenn der Bürge ein Versicherungsunternehmen ist. Dadurch gestaltet sich die Abwicklung der Bürgschaft einfacher und schneller.
- Im Unterschied zu einer Bankbürgschaft entstehen Ihnen im Normalfall keine Extrakosten (z. B. für die Ausstellung von Urkunden, Änderungen oder Prüfungen). Die Jahresgebühr umfasst bereits sämtliche Kosten, die mit der Bürgschaft zusammenhängen.
- Über die Onlineportale der Versicherer können Vorauszahlungsbürgschaften problemlos beantragt und verwaltet werden. Des Weiteren sind die Versicherungsbeiträge schnell und nachvollziehbar berechnet.
- Ihr Kreditrahmen bzw. Ihr Rating bleibt durch den Abschluss der Bürgschaft unbelastet, was die Liquidität Ihres und Unternehmens sichert und den Ihren finanziellen Spielraum vergrößert.